Mein Name ist Zentralruf. D*** Zentralruf.

Mein Name ist Zentralruf. D*** Zentralruf.Heute erreicht mich eine Pressemeldung: „Deutscher Re********** Zentralruf (D***) bietet 24-Stunden-Re************“. Herzlichen Glückwunsch, Herr D*** Zentralruf. Wie schaffen Sie es, 24 Stunden am Tag wach zu bleiben? Wie lange werden Sie das durchhalten?

Der Deutsche Re********** [mit dem Namen] Zentralruf und dem absonderlichen Vornamen „D***“ mag in ******fragen eine gute Wahl sein, das kann ich nicht beurteilen – in Sachen Namensgebung jedoch nicht. Zumindest drängt sich diese Vermutung auf, wenn wir den Namen der Firma lesen. Denn offensichtlich handelt es sich nicht um einen Re********** mit dem Nachnamen Zentralruf. Nur: Warum in aller Welt heißt die Firma dann so? Der Bindestrich macht den kleinen, aber feinen Unterschied aus: „Deutscher Re**********-Zentralruf“ wäre korrekt. „D*** – *** ***** *****“? Ja, allerdings gibt es kein Recht zur Vergewaltigung der deutschen Rechtschreibung. Wäre die Rechtschreibung eine Person, würde sie klagen – und gewinnen.

Anmerkung
Heute erreicht mich eine Mail, deren Inhalt – der Autor, obwohl Rechtsanwalt, ist der Meinung, ich dürfe sie nicht veröffentlichen, was falsch ist – ich hiermit frei wiedergebe:

Ich wurde von meiner Mandantin, der ***** GmbH, beauftragt, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass meine Mandantin die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit durch Ihre Website beeinträchtigt sieht. Sie halten es vielleicht nur für einen Jux, für meine Mandantin ergeben sich jedoch schwerwiegende Nachteile: Ihre Dienstleistung wird hauptsächlich über das Internet vermarktet, und sie akzeptiert es nicht, verunglimpft zu werden.

Offensichtlich wissen Sie selbst, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung dort eingeschränkt ist, wo Rechte von Dritten verletzt werden. Sie sollten daher immer abwägen, ob ob Sie solche Artikel veröffentlichen – im Interesse der ungestörten Ausübung des Gewerbebetriebes meiner Mandantin.

Entfernen Sie den Artikel sofort von Ihrer Website. Ansonsten wird meine Mandantin rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Mit freundlichen Grüssen

*****
Rechtsanwalt

Den Artikel habe ich wunschgemäß entfernt und durch den hier dargestellten ersetzt. Auch Ihrem Wunsch, Ihren Brief nicht zu veröffentlichen, bin ich nachgekommen. Der hier dargestellte Text wird jedoch nicht entfernt. Schade übrigens, dass Sie auf die sprachlichen Fehler, die Ihre Mandantin produziert hat, nicht eingegangen sind…

Bücher wohnen einfach schöner

Buecher wohnen einfach schoenerZweifelsfrei müssen wir uns bei Lidl bedanken. Denn ohne diese Firma hätten wir niemals erfahren, dass Bücher schöner wohnen. Doch halt: Bücher wohnen schöner als wer? Vielleicht schöner als ich? Ganz ehrlich: Ich kann mir nicht vorstellen, in einem Regal zu wohnen. Neben mir viele andere Bücher, und ich werde nur alle paar Monate abgestaubt – das ist doch kein Leben.

Auch eine interessante Frage: Was genau kostet hier 5,99 Euro? Müssen wir für die Information bezahlen, dass Bücher schöner wohnen? Mussten die Bücher 5,99 Euro dafür zahlen, schöner wohnen zu dürfen?