Jetzt macht auch noch der Duden mit

Duden Zwerge (Screenshot Pressemitteilung)

Auch der Duden haut gern einmal zuviel auf die Leertaste, bietet jedoch auf E-Mail-Anfrage zumindest eine Erklärung dafür, welche die Sache nicht wirklich besser macht:

„Bei den Titeln “Duden Zwerge” handelt es sich um den Eigennamen einer Marke der als solcher nicht von der Rechtschreibregelung betroffen ist (Eigennamen sind generell von der gesetzlichen Regelung ausgenommen). Auf den Bindestrich wurde bei der Namensgebung aus gestalterischen Gründen bewusst verzichtet (das Logo der Duden Zwerge, das auf allen Büchern auftaucht, sähe mit Bindestrich eher seltsam aus).“

Dummerweise fehlt der Bindestrich eben nicht nur in den Logos, sondern im Text selbst. Sieht auch „eher seltsam aus“. Zumindest fühlt sich der Depp dann in der Verwendung seiner Leerzeichen bestärkt und gewöhnt sich dran. Denn wenn es sogar der Duden so macht, wird’s sicher richtig sein…

Text und Screenshot: Andreas K.

8 Gedanken zu „Jetzt macht auch noch der Duden mit“

  1. Ja, und mit den Kommata haben’s die vom Duden auch nicht mehr so: Nach “Marke” käme eins hin: Bei den Titeln “Duden Zwerge” handelt es sich um den Eigennamen einer Marke, der als solcher nicht von der Rechtschreibregelung betroffen ist (Eigennamen sind generell von der gesetzlichen Regelung ausgenommen). Da bleibt nur zu sagen: Deutsch mangelhaft! (Ich sag jetzt nix zu den zwei Doppelpunkten im Titel. Das ist zumindest stilistisch nicht wirklich auf der Höhe….

  2. Welch Energieaufwand beim Duden zur Begründung eines albernen Fehlers! Übrigens ohne auch nur ein sinnvolles Argument zu nennen, warum Eigennamen sich den Regeln der Rechtschreibung entziehen dürfen (wer legte denn z. B. kraft welcher Wassersuppe fest, was “eher seltsam” aussieht und was nicht? Meist Designer, die das typographische Handwerk nicht verstehen und von Sprache und ihrer Schönheit offensichtlich keine Ahnung haben).
    Wie weit es diese vermeintliche Sonderstellung von Eigennahmen schon gebracht hat, ist an Sprüchen wie “… wird Ihnen präsentiert von Krombacher und das erste” (ach nein: Das Erste) zu sehen. Interessanterweise zeigt gerade dieses Beispiel, daß die Erfinder/Nutzer solcher Ungetüme ihrer eigenen Kreation nicht trauen! Würden sie das, dann gingen sie davon aus, daß schon jeder wisse, was sie mit dem “Ersten” meinen.

  3. In Titeln ist nach Meinung solcher Leute eh alles erlaubt. Das ist die “Titel Sprache”, die absolut nichts mit der eigentlichen zu tun haben muss. Auch wird z. Bsp. seit Jahrzehnten in englischen Titeln alles mit Großbuchstaben geschrieben, was totaler Scheiß ist.

  4. „Eigennamen sind generell von der gesetzlichen Regelung ausgenommen“ – wieso gesetzliche Regelung? Rechtschreibung ist kein Gesetz! Das ist ja ein feiner Zug der Dudenredaktion, es so darzustellen, als sei man dazu verpflichtet, die reformierte Rechtschreibung anzuwenden – wehe dem, der kein aktuelles Wörterbuch bzw. entsprechende Software (natürlich aus dem Hause Duden) besitzt!
    Die amtliche Rechtschreibregelung (d.h. die reformierte Rechtschreibung) gilt aber nur in der Schule, das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1998 klargestellt.

  5. Auf jeden Fall sollte die Marketing Titel Abteilung davon erfahren, dass im Fließtext der Markenname nicht richtig wiedergegeben ist, da sich dort fälschlicherweise ein Bindestrich zwischen die Wörter verirrt hat.

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