Wenn Kirchen Auto fahren

Gemeinhin zählen Kirchen zu den Immobilien. Immobilien sind Gegenstände, die nicht mobil sind, vulgo nicht bewegt werden können – und sich schon gar nicht von selbst bewegen. Dachte ich. Dann aber kam da diese E-Mail von Deppenleerzeichen.de-Leser Frank W. mit einem Foto im Anhang. Er schrieb dazu:

„Vor einigen Monaten sah ich in Linz/Österreich ein nettes Deppenleerzeichen: Auf einem Hinweisschild wurde die ,Zufahrt nur für Kirchen‘ gestattet.“

Was muss das nur für ein majestätisches Schauspiel sein, wenn dort auf dem Parkplatz die Kirchen hin und her rangieren! Stellt sich nur die Frage: Womit schleppt man eigentlich so eine Kirche ab, wenn sie falsch parkt?

4 Gedanken zu „Wenn Kirchen Auto fahren“

  1. Kirchen sind ja nicht unbedingt nur Immobilien. Auch Vereinigungen von Gläubigen definieren sich ja als “Kirche”, ohne dass sie sich als Immobilien ansehen würden, obwohl auch hier manchmal Unbeweglichkeit zu herrschen scheint. Aber das ist ein anderes Thema. So könnte es auch sein, dass die lokale Gruppe von “Wir sind Kirche” diesen Parkplatz beschildert hat und eben auch das gemeinschaftliche Auto dort parken möchte. In diesem Fall wäre die Beschriftung doch korrekt, oder irre ich mich da?

    Ich hätte letzte Woche beinahe auch ein Parkplatzschild fotografiert: “Die hier gültige StVO wünscht gute Fahrt”. Fand ich nett von der StVO, soviel gute Manieren hätte ich einer Rechtsnorm gar nicht zugetraut.

  2. Zitat aus dem Bericht:
    “Am Martin-Luther-Platz in Borna, dem zukünftigen Standort der Heuersdorfer Kirche, wurde ein passgenaues Fundament errichtet, welches nach 6-tägiger Reise die Emmauskirche aufnehmen wird.”

    Man hat das Fundament 6 Tage durch die Gegend gekarrt, da – äh – ja… Warum zum Kuckuck eigentlich…?!

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