Zabler Hochzeit Nudeln

Hochzeit NudelnVor Jahren hatte ich bereits über „Hochzeit Nudeln” geschrieben. Damals forderte mich die Firma Zabler über ihre Rechtsanwälte auf, den Artikel von der Seite zu entfernen. Ich folgte der Aufforderung, weil der Artikel nicht ausschließlich Fakten wiedergab, sondern auch eine Meinung enthielt. Daher halte ich mich jetzt ausschließlich an die Fakten, die niemand bemängeln kann:

Die Schreibweise „Hochzeit Nudeln“ entspricht nicht den Regeln der deutschen Rechtschreibung.

25 Gedanken zu „Zabler Hochzeit Nudeln“

  1. Wenn ich also sagen würde

    “Mir schmecken Hochzeit Nudeln nicht”

    dann wäre das anwaltbar, aber wenn ich sagen würde

    “Mir schmecken Hochzeit-Nudeln nicht”

    dann nicht.

    Vermute ich mal so, oder?

  2. UK,

    ich bin mir sicher, dass eine ganz normale Feststellung, die auf Fakten beruht, nicht inkriminiert werden kann. Schreibt man zusätzlich eine Meinung dazu, handelt es sich um einen Kommentar – und ein Kommentar kann nicht nur als beleidigend ausgelegt werden, sondern unterliegt auch anderen journalistischen Regeln.

    Martin.

  3. Wenn in einem Logo oder einem Epigramm ein Zeilenumbruch erfolgt, halte ich den Bindestrich aus ästhetischen Gründen für entbehrlich, daher gehen »Hochzeit / Nudeln« noch gerade so an. Ein prominentes Beispiel dürfte da Stefan Austs Buch /Der Baader-Meinhof-Komplex/ sein, das sich auf dem Umschlag (und nur da) als »Der / Baader / Meinhof / Komplex« liest. Das ist okay. »Hochzeit Nudeln« — so, auf einer Zeile — sind hingegen völlig inakzeptabel, da darf das Divis nicht fehlen. Ganz schlimm finde ich von Nivea die »Rasier Creme«. Ich habe eigens in dieser Angelegenheit die Firma Nivea angeschrieben — ohne Erfolg: meine Rasiercreme ist, wie ich’s auch drehe und wende, noch immer eine »Rasier Creme«. So paßt sie besser zu meiner nicht vorhandenen »Dusch Kabine«. Wann sehen wir die ersten »Hoch Häuser« und »Blei Stifte«?

    Ach ja, passend zum Thema: Von Alnatura gibt’s jetzt einen, ja was wohl, »Apfel Saft«. Bingo!

  4. Folgenden Brief habe ich soeben ausgedruckt und werde diesen heute noch zur Post geben:

    13. Juli 2007

    Herrn
    Geschäft Führer
    X.-Y. Z.
    Bernhard Zabler GmbH & Co. KG
    Industriestraße 82
    76646 Bruchsal

    Zabler „Hochzeit Nudeln“
    lassen bei Freunden der guten Küche möglicherweise keine Wünsche offen, aber
    lassen bei Freunden der guten Sprache sicherlich erheblich zu wünschen übrig!

    „Hochzeit Nudeln“

    Sehr geehrter Herr Z…!

    Das Tradition Haus präsentiert unter http://www.zabler.de seine bekannten „Zabler Hochzeit Nudeln“ im Internet. Besonderen Wert legte die Agentur nicht nur auf Darstellung des breiten Spezialitäten Sortiments, sondern auch auf Produktion und Qualität Richtlinien während der Herstellung. Eine Animation verdeutlicht Besuchern den Herstellung Prozess und erklärt die lange Tradition des Familien Unternehmens in der Teig Waren Herstellung.

    Welch ein Überraschung Geschenk zur Jahr Mitte!

    Wie ist die Unternehmen Leitung Ihrer Hochzeit Nudel Fabrik gegliedert? In Betrieb Inhaber, Geschäft Führer, Abteilung Leiter und Handlung Bevollmächtigte verschiedener Unternehmen Bereiche? Haben Sie neben der Geschäft Führung Bestellung auch eine Betrieb Rat Wahl? Beschäftigen Sie Wirtschaft Prüfer, einen Unternehmen Berater oder gar einen Universität Professor für Betrieb Wirtschaft Lehre? Sind Ihre Recht Form, die Beteiligung Verhältnisse und der Gesellschaft Vertrag beim Handel Register des Amt Gericht hinterlegt? Welche Leben Erwartung hat ein Staat Anwalt?

    Ich gratuliere zu dem Bekanntheit Grad Ihrer Qualität Marke der Betrieb Verlagerung von Mingol Heim an die Auto Bahn nach Karl Ruhe sowie der Erhöhung Ihrer Produktion Kapazität, wünsche guten Verkauf Erfolg für Ihre Leben Mittel und übermittele Ihnen, sehr geehrter Herr Geschäft Führer, mitsamt Ihren Hochzeit Nudeln eine Ansicht Karte mit Urlaub Grüßen, des weiteren vorsorglich auch schon Weihnacht Grüße und Neujahr Wünsche!

    Kennt der Sport Freund die Verein Geschichte? Kennt der Stand Beamte die Hochzeit Nudel?

    Meine Leiden Grenze ist hier überschritten: wieso halten Sie eigentlich so beharrlich an Ihrer derart albernen Privat Sprache fest und geben sich dem Gespött preis? Haben Sie kein Gespür für Peinlichkeit?

    Bei „Bandnudeln“ und „Suppennudeln“ haben Sie es ja schon zur richtigen Schreib Weise geschafft, vielleicht klappt´s dann bei Ihnen bald auch mit den „Hochzeitsnudeln“ (mit Fugen-„s“ und zusammengeschrieben, bitte)!

    Bekomme ich jetzt Post von Ihrem Hoch Zeit Nudel Recht Anwalt und werde zu einer Unterlassung Erklärung mit Vertrag Strafe Versprechen aufgefordert?

    Sehr gerne, wenn Sie dann Ihrerseits auch den Schwach Fug mit den Hochzeit Nudeln unterlassen! Die Freunde der Recht Schreibung und der “Hochzeitsnudeln” dürften sich auf einen interessanten Instanzen Zug bis zum Bund Gericht Hof freuen!

    Mit sprachlich durchgenudelten Grüßen

    Ihr Nudelfreund
    axelcgn

  5. Köstlich.

    Ich glaube, die haben einfach das “s” weggelassen, weil sie sich nicht sicher waren, ob es dann Hochzeit`snudeln, Hochzeit`s Nudeln, Hochzeit`s-Nudeln oder doch etwa Hochzeitsnudeln heissen müsste…

    Ich meine, heutzutage ist das ja schliesslich nicht so leicht mit diesem kleinen “s”!

  6. Ich kann mich über juristische und rhetorische Feinheiten immer freuen. Danke für den Beitrag.

    Ich versteige mich mal zu der Foglenden Äußerung: “Hochzeit Nudeln” könnten mir möglicherweise nicht schmecken.

  7. @ sprachnudel:

    “zu der Foglenden Äußerung”?
    Würde mich schon mal interessieren, warum “die Folgende Äußerung” ein Eigenname sein soll und demnach groß geschrieben wird …

    Den Buchstabendreher lass ich mal unbeachtet.

  8. @axelcgn
    Traumhaft, dieser Brief. Bitte als Word-Formular einspeichern und Produktkategorien einer Auswahlliste unterbringen (Rasier Schäume oder Cremes/ Drogerie Artikel/Zucker Produkte/ Ähn Liches…). Und, ganz wichtig: bitte dokumentiere auch die Antwort der Hochzeits Nudel Firma!

  9. @Hochzeitshasserin: Rasier Schäume! und Zucker Produkte! kann man auch als Imperative lesen, dann sind sie – wenn auch, zumal im ersten Fall, nicht leicht sinnvoll befolgbar – grammatisch richtig.

  10. Es ist also nicht erlaubt seine Meinung online preiszugeben?
    Was ich damit fragen will: Meinungsfreiheit einschränken? Darf man das eigentlich? Darf ich nicht schreiben, dass ich Nutella mag? Ist das schlecht? Also ich gehe einfach mal davon aus, dass wenn ich Nusspli nicht mag ärger bekomme ja?

    Sorry, aber finde das echt albern. Wenn man dadurch reich wird, indem man Hochzeiten nudelt, hängt man wohl nur noch mit Geldgeilen Anwälten zusammen die einen dazu überreden mal was gegen schlechte Meinungen zu unternehmen.

    Tz Tz Tz

  11. Zum K*tzen!

    jetzt sind schon Anwälte unterwegs, um die Dummheit einzelner durchzusetzen. das nennt man für gewöhnlich dummdreist!

  12. Hmm, dieser Schriftsatz, wasndet? Schädel-Fraktur?… so gestreng… und so zufällig etwa vor 70 Jahren groß in Mode, wie auch – o böse Vorahnung – dieser Blut-und-Eisen-Tonfall: “goldgelb”, “kochfest” (soll die Köchin sein) und, mit mehrfach gerolltem “r”, “dorrch äähren goooten Geschmack”. Zackzack. Na, wenn DER Werbetexter mal kein Wortführerbärtchen trägt… Äh, wie? Ja genau, wir haben es hier unübersehbar mit bekennend heimatverbundenen Teigwarenherstellern zu tun. Das Ganze ist einfach eine Kurzform von (bitte das gerollte r nicht vergessen) “Wänn doooh däch fööhr eine (A.d.R.: kochfeste) Volksgenossän äntschäääden hast, sollst doooh sää gleich nach der – jawoll – HOCHZEIT NUDELN.

    Nee? Ja… doch. Wie, Ihr Anwalt ruft meinen Anwa…? Och Mönsch… Spätzle g’macht, halt…

  13. Zu der Aufforderung, etwas presserechtliches Hintergrundwissen: so lange ein Kommentar von einem durchschnittlichen Leser als Meinungsäußerung aufgefasst werden dürfte, darf man man hierzulande frei schreiben, was man denkt, so wie z.B. einer Buch- oder Theaterkritik oder einem politischen Kommentar! Man darf auch provokant zuspitzen, emotional werden und werden. Ledglich ausfallend werden (rufschädigend bzw. klar unterhalb der Gürtellinie) darf man nicht. Die Abmahnungen sind also Unfug. Lasst euch nicht eure Grundrechte von Anwälten einschränken, die auf reine Angstmache setzen.

  14. Zugegebenermaßen kommt mein Kommentar etwas spät, aber ich konnte ihn mir doch nicht verkneifen.

    Es geht mir um folgende Aussage:
    “ich bin mir sicher, dass eine ganz normale Feststellung, die auf Fakten beruht, nicht inkriminiert werden kann. Schreibt man zusätzlich eine Meinung dazu, handelt es sich um einen Kommentar – und ein Kommentar kann nicht nur als beleidigend ausgelegt werden, sondern unterliegt auch anderen journalistischen Regeln.”

    Müsste es nicht, solange man es klar und deutlich als Meinung kennzeichnet, in Ordnung sein? Wenn man schreibt “Zabler-Nudeln schmecken nicht”, dann könnte die Firma juristisch dagegen vorgehen. Schreibt man hingegen “Meiner Meinung nach schmecken Zabler-Nudeln nicht” oder “Zabler-Nudeln schmecken mir nicht”, sollte das doch eigentlich nicht anfechtbar sein.

    Nun weiß ich natürlich nicht, wie da die bestehende rechtliche Lage ist. Ich fände es allerdings ziemlich bedenklich, sollte auch die als solche gekennzeichnete Meinungsäußerung angreifbar sein. Insbesondere auch dadurch, da mir als Verfechter von semantischer “Sprachpflege” erstere Variante (“Zabler-Nudeln schmecken nicht”) doch unangenehm aufstößt, während mir die zwei anderen Beispiele deutlich besser gefallen, da sich dort nicht einfach die “Dreistheit” herausgenommen wird, eine Tatsachenbehauptung aufzustellen, für die es keine Grundlage gibt.

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